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Information zur Barrierefreiheit

(Stand: Mai 2025) 

 

Barrierefreiheit auf unserem Internetauftritt

Wir, die Raiffeisen Immobilien GmbH, legen großen Wert darauf, unseren Internetauftritt so zu gestalten, dass er für möglichst viele Menschen zugänglich ist – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.

Unser Ziel ist es, allen Interessentinnen und Interessenten – ob Eigentümer oder Immobiliensuchende – den Zugang zu unseren Informationen, Dienstleistungen und Angeboten rund um Immobilien so einfach und barrierearm wie möglich zu machen.

Diese Hinweise zur Barrierefreiheit beziehen sich auf den öffentlich zugänglichen Bereich unserer Website.

 

1. Unsere Leistungen

Im frei zugänglichen Bereich unserer Website finden Sie barrierearme Informationen zu unseren Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

  • Immobilienverkauf und -vermietung: Angebote für Wohnungen, Häuser und Grundstücke zur Miete oder zum Kauf.
  • Finanzierungsberatung:
    Unterstützung bei der Auswahl und Vermittlung passender Immobilienfinanzierungen.
  • Immobilienpräsentation für Eigentümer:
    Professionelle Präsentation Ihrer Immobilie für den Verkauf oder die Vermietun
  • Marktwert- und Standortanalyse: Transparente Einschätzungen zur aktuellen Marktsituation und dem Wert Ihrer Immobilie.

2. Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG finden Sie in den folgenden drei
Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und
    Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum
    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines
    (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unser Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit
erfüllen:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und Funktionen unseres
    Internetauftritts wahrnehmen können.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die Funktionen des Internetauftritts bedienen
    können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Inhalte lesbar und klar verständlich
    sein.
  • Robustheit: Die Webseiten-Inhalte müssen möglichst mit sogenannten assistiven
    Techniken kompatibel sein.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir im öffentlich zugänglichen Bereich
unseres Internetauftritts wie folgt:

Wahrnehmbarkeit

  • Die bereitgestellten Informationen sind so gestaltet, dass sie leicht wahrnehmbar
    sind. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand
    zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
  • Wenn möglich, wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

Bedienbarkeit

  • Sie können die Informationen jederzeit per Tastatur aufrufen.
  • Sie können die Informationen per Suchfunktion des Internetauftritts finden.
  • Die Informationen haben, wenn möglich, eine Überschrift, Zwischenüberschriften und
    ein Inhaltsverzeichnis. Diese Elemente dienen als Orientierung.
  • Bei den Informationen zu einer Dienstleistung finden Sie einen Link, mit dem Sie auf
    die Seite unseres Internetauftritts kommen, auf der diese Leistung angeboten wird,
    oder mit dem Sie zu einer Kontaktmöglichkeit mit Ihrer Bank (z. B. Kontaktformular)
    gelangen.

Verständlichkeit

  • Soweit wir in dem frei aufrufbaren Bereich unseres Internetauftritts Informationen zur
    Funktionsweise unserer Bankdienstleistung für Verbraucherinnen und Verbraucher
    bereithalten, sind diese auch in einer verständlichen Sprache verfügbar. Das
    Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
    (GER) wird dabei nicht überschritten.
  • Die Informationen werden mithilfe verschiedener Zugangsmöglichkeiten
    bereitgestellt, und zwar auf mehr als nur einem Kanal. Das heißt: Sie können diese
    Information zum einen lesen und sie sich zum anderen von einem Programm
    vorlesen lassen.

Robustheit

  • Für die Informationen auf unserem Internetauftritt gilt: Sie sind mit assistiven
    Techniken kompatibel. Bei solchen Techniken handelt es sich zum Beispiel um
    Software zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten.

Die Bewertung der Anforderung an die Barrierefreiheit und deren Umsetzung erfolgte durch
uns im Rahmen einer Selbstbewertung.

3. Interne Meldestelle

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unseres Internetauftritts haben,
können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden. Sie erreichen diese wie folgt:
Adresse:
Raiffeisen Immobilien GmbH
Europaplatz 1
34225 Baunatal

E-Mail: info@raiffeisen-immobilien.de

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass unser Webauftritt nicht überall die gesetzlichen
Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, können Sie sich an die zuständige
Marktüberwachungsbehörde wenden.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat für Anfragen bzw. Meldungen bis zur formalen
Errichtung der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten
und Dienstleistungen (MLBF) folgende Adresse publiziert:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

 

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Dienstleistungen